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Berufschulpflichterfüllung

Übersteigt die Bewerberzahl die vorhandene Anzahl an Plätzen im BGJ und/ oder ist die Versetzung an ein anderes BSZ nicht möglich, dann werden in unserer Schule  Möglichkeiten zur Berufsschulpflichterfüllung geschaffen.

Berufsschulpflichtige Schüler/innen besuchen i.R. an 2 Tagen der Woche die Schule und erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten im Berufsbereich Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistungen. Ergänzend dazu haben diese Schüler/innen die Möglichkeit an einer Sondermaßnahme der Wirtschaft und des Bundes für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, dem EQ (Einstiegsqualifizierung), teilzunehmen. Die teilnehmenden Jugendlichen absolvieren an den verbleibenden Tagen der Woche ein Langzeitpraktikum in einem Betrieb und werden dort auf eine Berufsausbildung vorbereitet. Die Information, welche Betriebe EQ- Verträge anbieten, erhält man bei den Kammern (IHK, HWK) und der Agentur für Arbeit. Die Jugendlichen können für mindestens 6 und maximal 12 Monate an der Maßnahme teilnehmen und erhalten eine monatliche Vergütungt. Die Beschulung kann in Kombination mit dem EQ auch in entsprechenden dualen Ausbildungsklassen erfolgen.