Berufsbereich: Ernährung und Hauswirtschaft, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistungen |
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Voraussetzungen: |
Erfüllung der 9-jährigen Vollzeitschulpflicht |
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das 18. Lebensjahr ist noch nicht vollendet, d.h. es besteht Berufsschulpflicht |
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Abschluss der Oberschule (HSA, QHSA, RSA) liegt vor |
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ohne Berufsausbildungsvertrag |
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Dauer: |
1 Jahr Vollzeitschule mit 9 Wochen Betriebspraktikum |
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Abschluss: |
Teilnahme am Abschlussverfahren |
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Erfüllung der Berufsschulpflicht bei regelmäßiger Teilnahme |
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Das BGJ umfasst Ziele und Inhalte des 1. Ausbildungsjahres der anerkannten Ausbildungsberufe des Berufsbereichs Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistung. Eine Anerkennung der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) auf eine anschließende Berufsbildung ist möglich. |
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Bewerbungsformblatt |
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Für die Ausbildung in unserem BSZ notwendig: |